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Pokémon Go: Monsterjagd im Büro

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Überall sind sie dieser Tage zu sehen, die Pokémon Taschenmonsterjäger. Auf der Straße, in Parks und sonstigen Einrichtungen sind sie derzeit zu finden und sorgen für reges Treiben aller Altersgruppen auf den Straßen. Doch wie ist es mit der Monsterjagd während der Arbeitszeit? Darf man auch im Büro und an seinem Arbeitsplatz auf Monsterjagd gehen?

Grundsätzlich gilt: Die Monsterjagd bei Pokémon-Go ist eine private Beschäftigung über das Smartphone. Sollte ein Arbeitgeber die private Handynutzung während der Arbeitszeit seinen Arbeitnehmern nicht ausdrücklich durch Individualvereinbarung oder Betriebsvereinbarung gestattet haben, ist eine solche während der Arbeitszeit tabu. Damit auch erst recht das Spielen von Handyspielen während der Arbeitszeit.

Arenakampf oder Monsterjagd während der Arbeitszeit kann Kündigung zur Folge haben

Ob sich während der Arbeitszeit möglicherweise ein Taubsi hinter dem Drucker versteckt oder das Bürohochhaus eine Kampfarena darstellt, sollte den Arbeitnehmer nicht interessieren.

Noch brisanter wird die Situation -und dies nicht nur arbeitsrechtlich- wenn der Arbeitnehmer einer Beschäftigung nachgeht, bei der er eine Maschine oder beispielsweise ein Fahrzeug im Straßenverkehr führen muss.

Geht ein Arbeitnehmer dennoch während der Arbeitszeit auf Monsterjagd, kann dies unter Umständen sogar einen Arbeitszeitbetrug darstellen und arbeitsrechtliche Konsequenzen, möglicherweise bis hin zu dem Ausspruch einer Abmahnung oder im schlimmsten Fall eine fristgerechte oder auch fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses nach sich ziehen.

Denn wer Monster jagt, wird regelmäßig in dieser Zeit nicht der Arbeit nachgehen können, die er eigentlich zu verrichten hätte oder diese möglicherweise nur nachlässig erledigen.

Die Fahrt zur Arbeit: eine gefährliche Monsterjagd

Auch auf der Fahrt zur Arbeit erscheint einem Jäger derzeit vielleicht schon das eine oder andere Monster, welches er ungern ziehen lassen möchte. Doch wie verhält es sich, wenn auf der Fahrt zur Arbeit noch ein kurzer Umweg zu einer Pokémon-Go Kampfarena genommen wird und dorthin dem Arbeitnehmer unglücklicherweise ein Unfall passiert? Ist dies als sog. Wegeunfall, und damit als Arbeitsunfall zu qualifizieren?

Ein Unfall auf dem Weg zur Arbeit ist grundsätzlich dann als Wegeunfall zu bewerten, wenn der Arbeitnehmer auf seinem direkten Weg zur Arbeit ohne Umwege verunfallt. Passiert der Unfall auf einem Umweg, den der Arbeitnehmer aus privaten Gründen nimmt, ist dies kein versicherter Arbeitsweg mehr. In diesem Fall wird ein Wegeunfall und damit ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zu verneinen sein.

Pokémon-Suche in den Pausen und in der Freizeit

Um den Bestand ihres Arbeitsverhältnisses nicht zu riskieren und ihre Arbeitsleistung nicht zu schmählern, sollten Pokémon-Jäger sich daher in den regelmäßigen Pausen der Arbeit und nach Feierabend auf das Fangen von Taubsi, Pikachu und Co. konzentrieren und auf eine Jagd der kleinen Monster während der Arbeitszeit komplett verzichten.

 

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