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RTL Guten Morgen Deutschland mit Rechtsanwalt Lentzsch zum Thema Flex-Verträge

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Sogenannte Flex-Verträge werden bei der Modekette H&M verwendet. Diese garantieren einen Mindestarbeitszeit von 10 Stunden in der Woche. Darüber hinausgehende Arbeitszeit ist für die Mitarbeiter/innen nicht planbar, H&M ruft die Arbeit flexibel ab.

In der Sendung „Guten Morgen Deutschland“ widmete sich der Sender RTL in einem Beitrag der Frage, ob dies eine moderne Ausbeutung darstellt und rechtlich zulässig ist. Denn die Mitarbeiter/innen von H&M haben keine Sicherheit, wieviel sie arbeiten und was sie am Monatsende verdienen werden. Rechtsanwalt Lentzsch nahm zu der Frage der Wirksamkeit im Beitrag Stellung.

 

 

 

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