Zum Thema vergütungspflichtige Arbeitszeit interviewte die Frankfurter Neue Presse am 04.11.2016 Herr Rechtsanwalt Lentzsch. Hintergrund des Interviews war eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zu Rüstzeiten von Polizeibeamten. Anlässlich dessen nahm Herr Lentzsch zu den Fragen Stellung, warum denn über die Zeiten des Anziehens der Arbeitskleidung gestritten wird und wie hier die rechtlichen Rahmenbedingungen sind.
Den Wortlaut des Interviews lesen Sie hier.
Den Zeitungsausschnitt vom 04.11.2016 stellen wir Ihnen nachfolgend zum Download bereit: 04-11-2016-frankfurter-neue-presse
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LKS Rechtsanwälte, Frankfurt am Main