Wir beraten Arbeitnehmer, Fach- und Führungskräfte, Manager und Geschäftsführer – aber ebenso Unternehmen unterschiedlicher Größen in allen arbeitsrechtlichen Fragen. Wir verstehen uns also weder als ausschließliche Arbeitnehmer- noch als reine Arbeitgebervertretung. Dies hilft uns, den Blick für die Sichtweisen aller Beteiligten zu schärfen, in Verhandlungen zu berücksichtigen und so den jeweils optimalen Verhandlungserfolg zu erzielen.
LKS Rechtsanwälte vertritt Mandanten sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten, etwa bei Aufhebungsverträgen, Kündigungen, Abmahnungen oder Vergütungs- und Teilzeitstreitigkeiten sowie in Fragen rund um Mutterschutz und Elternzeit. Wir sind gefragte Ansprechpartner bei Restrukturierungsmaßnahmen und Betriebsänderungen wie Outsourcing, Betriebsschließung und Personalabbau, gleichfalls in Fragen zu Wettbewerbsverboten und Karenzentschädigungen.
Arbeitnehmer wenden sich oft nicht erst nach Erhalt der Kündigung an uns, sondern bereits, wenn sich Unregelmäßigkeiten im Arbeitsverhältnis abzeichnen: So können wir frühzeitig unsere Hilfe für den Erhalt des Arbeitsplatzes oder die bestmögliche wirtschaftliche Absicherung im Fall der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geben.
Unsere Rechtsanwälte genießen das Vertrauen zahlreicher Fach- und Führungskräfte und beraten Unternehmen unterschiedlicher Größenordnung. Insbesondere in der Konsumgüterindustrie, dem Dienstleistungssektor, dem Pharmabereich sowie dem Banken- und Finanzwesen verfügen wir über eine ausgeprägte Expertise.
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