Aktuelles

Arbeitgeber muss 20.000,00 € Entschädigung an Mobbingopfer zahlen

Lesezeit: ca. Artikel drucken
Alle News

Eine ehemalige stellvertretende Betriebsratsvorsitzende, deren Arbeitsverhältnis bereits beendet war, klagte gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber und dessen früheren Rechtsberater auf Entschädigung wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts.

Durch Detektiv versucht Kündigungsgründe für Betriebsratsmitglied herbeizuführen

Hintergrund des Ganzen war Folgendes:

Der ehemalige Arbeitgeber hatte einen Detektiv als Spitzel beauftragt und in das Unternehmen eingeschleust, um die Betriebsratsmitglieder in Verruf zu bringen und Kündigungsgründe zu provozieren. In dem Verfahren der Arbeitnehmerin sagte dieser Detektiv als Zeuge aus und bestätigte den Vorwurf, dass der Klägerin ein Verstoß gegen das betriebliche Alkoholverbot untergeschoben werden sollte, um ihre fristlose Kündigung durchzubekommen. Dazu habe unter anderem auch gehört, dass die Betriebsratsvorsitzende von zwei weiteren Detektiven durch Beschimpfen und Bespucken zu Tätlichkeiten provoziert werden sollte. Als diese nicht zuschlug, verletzte einer der Detektive den anderen und bezichtigte die Betriebsratsvorsitzende dieser Tätlichkeiten. Das alles hatte die Arbeitgeberin auf Anraten ihres Rechtsberaters vorgenommen.

Erhebliche Persönlichkeitsverletzung rechtfertigt Entschädigung

Das Arbeitsgericht Gießen verurteilte die Arbeitgeberin und den Rechtsberater gemeinsam wegen der erheblichen Persönlichkeitsverletzung zur Zahlung einer Entschädigung in Höhe von 20.000,00 €.

Urteil des Arbeitsgericht Gießen vom 10.05.2019, Az.: 3 Ca 433/17

 

Sollten Sie Fragen zu diesem, einem anderen oder Ihrem Fall haben, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

LKS Rechtsanwälte, Frankfurt am Main

 

 

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

+49 69 79 53 490 - 10

Weitere Artikel