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Der Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes

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Für viele Arbeitnehmer ist die Freude mit der Novemberabrechnung groß, der Arbeitgeber zahlt ein Weihnachtsgeld. Doch woraus ergibt sich ein solcher Anspruch, wer kann ein Weihnachtsgeld beanspruchen und welche Möglichkeiten hat der Arbeitgeber, ein regelmäßig gezahltes Weihnachtsgeld im Einzelfall oder generell zu streichen?

Grundlage für den Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes

Ohne eine entsprechende Grundlage dürfte ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes haben. Woraus sich allerdings eine solche ergeben kann, ist vielfältig. Entweder es wird arbeitsvertraglich eine Vereinbarung getroffen, aber auch in einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder daraus, dass der Arbeitgeber in der Vergangenheit vorbehaltlos regelmäßig immer, aber mindestens dreimal ein Weihnachtsgeld gezahlt hat, kann sich für den einzelnen Arbeitnehmer ein Anspruch darauf ergeben, dass er auch künftig ein Weihnachtsgeld erwarten darf.

Welcher Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Weihnachtsgeld

Zahlt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern ein Weihnachtsgeld, so bedarf es eines sachlichen Grundes, möchte er einzelne Arbeitnehmer von einer solchen Zahlung ausnehmen. Ob eine solche sachgemäße Herausnahme zulässig ist, muss im Einzelfall beurteilt werden. Teilzeitmitarbeiter sind hier jedoch grundsätzlich bei einer Zahlung ebenso wie Vollzeitkräfte zu berücksichtigen und können nicht ausgenommen werden nur weil sie keine Vollzeitarbeit erbringen.

Kürzungsmöglichkeit und Nichtzahlung des Weihnachtsgeldes

Zudem gibt es auch Sachverhalte, in denen die Kürzung eines Weihnachtsgeldes im Einzelfall zulässig und gerechtfertigt sein kann. Ist geregelt, dass in Zeiten des Ruhens des Arbeitsverhältnisses oder in speziellen Fällen ein Anspruch nicht besteht oder gekürzt werden kann, so ist dies grundsätzlich zulässig – ein Arbeitgeber kann für Zeiten der Erkrankung mit Krankengeldzahlung oder Zeiten der Elternzeit eine Regelung treffen, dass für diese Zeiten anteilig keine Zahlung von Weihnachtsgeld erfolgt. Hier kommt es auch darauf an, welches Ziel mit der Zahlung des Weihnachtsgeldes gewollt und vereinbart ist. Hat die Zahlung eines Weihnachtsgeldes einen reinen Entgeltcharakter wird die bereits erbrachte Arbeitsleistung vergütet, wohnt der Zahlung allerdings auch ein gewisser Treuecharakter inne, so möchte der Arbeitgeber die Betriebstreue belohnen und gegebenenfalls auch diese künftig honorieren. Auch dies muss im Einzelfall festgestellt werden.

Auch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann dazu führen, dass ein Weihnachtsgeld nur anteilig gezahlt wird oder ein Anspruch auf Zahlung nicht besteht. Hierbei kommt es auf den Charakter der Zahlung und zudem auf den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis an.

Einzelfall ist entscheidend

Grundsätzlich ist es anzuraten, sollte ein Weihnachtsgeld nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt werden, diesen Sachverhalt und die der Zahlung zu Grunde liegenden Grundlagen einmal fachgerecht begutachten zu lassen, um beurteilen zu können, ob der Arbeitgeber zu Recht die Zahlung verweigert oder vielleicht doch ein Anspruch auf Vergütung besteht.

 

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