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Die neue Brückenteilzeit

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Ab dem 01.01.2019 werden im Teilzeit- und Befristungsgesetz zugunsten einiger Arbeitnehmer wesentliche Änderungen vorgenommen. Es gibt nun eine neue Brückenteilzeit.

Zweck des neuen Gesetzes

Bisher bestand für Teilzeitkräfte das Risiko, dauerhaft in der Position als Teilzeitkraft zu verbleiben. Einen gesetzlichen Anspruch auf Rückkehr in eine Vollzeitstelle gab es bislang nicht. Durch das neue Teilzeitgesetz haben Arbeitnehmer einen Anspruch darauf, nach Ablauf ihres Teilzeitvertrages wieder eine Vollzeitstelle zu erhalten. Dieser Anspruch bezieht sich auf eine befristete Teilzeitphase, die zwischen einem Jahr und fünf Jahre dauern kann. Damit wird dem Arbeitnehmer mehr Sicherheit gewährt, auf seinen Vollzeitarbeitsplatz zurückzukehren.

Voraussetzungen für die neue Brückenteilzeit

Die Neuerungen gelten grundsätzlich für alle Arbeitnehmer, die ab dem 1. Januar 2019 einen Arbeitsvertrag in Teilzeit abschließen. Weitere Voraussetzungen zur Beanspruchung der neuen Regelung ist zum einen, dass der Mitarbeiter seit mindestens sechs Monaten in dem jeweiligen Unternehmen tätig sein muss. Zum anderen besteht dieser Anspruch nur in Unternehmen, die mehr als 45 Arbeitnehmer beschäftigen. Dies dient dazu, kleinere Unternehmen nicht zu belasten. Zudem muss der Arbeitnehmer die gewünschte Brückenteilzeit spätestens drei Monate vor Beginn beantragen. Dieser Anspruch besteht dann ohne Angaben von Gründen.

Zu beachten ist jedoch, dass der Arbeitgeber den Antrag aus wichtigen betrieblichen Gründen verweigern kann.

Zumutbarkeitsgrenze muss beachtet werden

Darüber hinaus besteht eine Zumutbarkeitsgrenze zugunsten des Unternehmens. Wenn ein Unternehmen zwischen 46 und 200 Arbeitnehmer beschäftigt, so muss der Arbeitgeber diesen Anspruch nur 1 pro 15 Arbeitnehmer gewähren.

Fazit

In erster Linie können nur Arbeitnehmer aus größeren Unternehmen von dem neuen Teilzeitgesetz profitieren. Auf dem ersten Blick könnte dies als ungerecht erscheinen. Wären jedoch alle Arbeitnehmer davon betroffen, so könnte dies für kleinere Unternehmen gravierende wirtschaftliche aber auch existenzielle Auswirkungen haben.

 

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