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Fußball-WM 2018: „Die Mannschaft“ im Einklang mit den arbeitsrechtlichen Pflichten

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Es ist wieder soweit, im Rausch des noch bestehenden Weltmeistertitels fiebern nicht nur alle diejenigen der anstehenden Fußball-Weltmeisterschaft am kommenden Donnerstag entgegen, die sich ohnehin Urlaub für die wichtigen Spiele der favorisierten Mannschaft genommen haben, sondern auch diejenigen, die während den kommenden Wochen auch ihrer täglichen Arbeit nachgehen müssen.

Doch was darf man während der Arbeitszeit während der WM: Ein Spiel der Deutschen am Arbeitsplatz schauen? Oder das Spiel im Live-Ticker am Handy, Radio oder Firmenrechner verfolgen?

Kein Anschauen eines WM-Spiels während der Arbeitszeit

Grundsätzlich gilt während der Arbeitszeit: Es muss gearbeitet werden. Dies bedeutet, dass ein Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Für diese Arbeitsleistung erhält er die vereinbarte Vergütung. Schauen Arbeitnehmer während laufender Arbeitszeit ein WM-Spiel, so ist dies als privates Vergnügen zu beurteilen und in diesem Moment erbringt der Arbeitnehmer keine oder nicht die volle geschuldete Arbeitsleistung für den Arbeitgeber und ist abgelenkt. Ohne die ausdrückliche Erlaubnis des Chefs für ein WM-Spiel die Arbeit zu unterbrechen, riskiert ein Arbeitnehmer daher eine Abmahnung und schlimmstenfalls eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses, wenn er für ein WM-Spiel seine Arbeit unterbricht.

Verfolgen des WM-Spiels über Internet-Live-Ticker oder Radio während der Arbeitszeit

Aber wie ist es, wenn ein Arbeitnehmer neben seiner Arbeit das Spiel über einen Internet-Live-Ticker über sein Handy oder den Firmenrechner verfolgt oder das Radio laufen hat? Auch hier gilt grundsätzlich: Der Arbeitnehmer schuldet dem Arbeitgeber seine volle Arbeitskraft, durch das Anhören oder Verfolgen eines WM-Spiels im Live-Ticker, darf er nicht von seiner Arbeitsleistung abgelenkt werden oder sogar andere Kollegen unter Umständen von ihrer Arbeitserbringung ablenken. Auch dies kann eine Abmahnung oder andere arbeitsrechtliche Konsequenzen zur Folge haben. Zudem kann eine private Internetnutzung für den Rechner oder auch die Mobiltelefone, die im Eigentum des Arbeitgebers stehen, durch diesen verboten werden oder auch nicht ausdrücklich erlaubt sein, sodass auch hierin ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten gegeben sein kann. Auch hier gilt also: Vorher die Zustimmung von Chef für die Verfolgung Spiels einholen, um sicher zu gehen.

Im Ergebnis kann man als Arbeitnehmer keinen Fehler machen, wenn alle beabsichtigten Themen in Zusammenhang mit der anstehenden WM vorher mit dem Arbeitgeber kommuniziert werden, damit klar ist, was der Chef toleriert und welches Verhalten nicht. So umgeht man Ärger im Nachhinein und mögliche drohende arbeitsrechtliche Konsequenzen und kann vielleicht auch gemeinsam mit den Kollegen das eine oder andere Spiel ohne Sorge um den Job ansehen.

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