In den Nachrichtensendungen RTL aktuell und in den RTL II News vom 01.11.2017 nahm Rechtsanwalt Lentzsch Stellung zur Frage, ob ein Arbeitgeber in Deutschland seinen Nichtrauchern mehr Urlaub gewähren darf als rauchenden Mitarbeitern.
Anlass war die Nachricht über eine japanische Firma, welche Nichtrauchern 6 zusätzliche Urlaubstage gewährt, um dadurch einen Ausgleich zur durch Raucherpausen verlorene Arbeitszeit zu schaffen. Rechtsanwalt Lentzsch teilte seine Rechtsauffassung mit, dass eine entsprechende Handhabung auch in Deutschland rechtlich zulässig wäre und keine Benachteiligung nach dem AGG darstellen würde.