Aktuelles

Verdacht der Unterschlagung: Fristlose Kündigung ist wirksam

Lesezeit: ca. Artikel drucken
Alle News

Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hatte kürzlich darüber zu entscheiden, ob das Land Nordrhein-Westfalen einem Pförtner wegen des Verdachts der Unterschlagung von 100 Euro eine fristlose Kündigung aussprechen durfte.

Verdacht der Unterschlagung als fristloser Kündigungsgrund

Der Arbeitgeber, das Bundesland Nordrheinwestfalen, griff gegenüber einem über 30 Jahre beschäftigten Pförtner einer Polizeidienststelle zur fristlosen Kündigung. Der Hintergrund war, dass bei diesem Pförtner während seines Dienstes eine Frau einen 100-Euro-Schein abgegeben hatte, den sie gefunden habe. Die Frau wandte sich danach an die Polizeidienststelle und wollte sich nach dem Verbleib des Geldes erkundigen. Dabei ergab sich, dass der Pförtner die Entgegennahme des Geldes nicht registriert hatte und behauptete, dieses nicht erhalten zu haben. Seitens der Staatsanwaltschaft wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Unterschlagung eingeleitet und es erfolgte seitens des Arbeitgebers eine fristlose Kündigung des Arbeitsverhältnisses.

Rechtmäßigkeit der ausgesprochenen fristlosen Kündigung

Sowohl das Arbeitsgericht Düsseldorf als auch das Landesarbeitsgericht Düsseldorf kamen zu dem Ergebnis, dass die Kündigung wegen des Verdachts der Unterschlagung rechtmäßig sei und gaben dem Arbeitgeber recht.

Dem Arbeitnehmer, der behauptete, er habe den Geldschein nicht angenommen, sondern der Frau mitgeteilt, dass er nicht berechtigt sei, diesen entgegenzunehmen und sie an eine andere Dienststelle verwiesen habe, wurde seitens des Landesarbeitsgerichts nicht gefolgt und die eingereichte Kündigungsschutzklage zurückgewiesen.

Das Landesarbeitsgericht schenkte der Frau Glauben. Insoweit sei der für eine Verdachtskündigung erforderliche dringende Tatverdacht für eine Unterschlagung gegeben, auch bei dem Vorliegen dieses langen Beschäftigungsverhältnisses kam das Landesarbeitsgerichts hinsichtlich der fristlosen Kündigung zu keinem anderen Ergebnis.

Fazit: Auch bei langjährigen Beschäftigungsverhältnissen ist eine fristlose Verdachtskündigung in Fällen von strafrechtlichen Verfehlungen möglich.

Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 28.06.2019, Az.: 6 Sa 994/18

Sollten Sie Fragen zu diesem, einem anderen oder Ihrem Fall haben, so nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

LKS Rechtsanwälte, Frankfurt am Main

Wir freuen uns darauf, mit Ihnen ins Gespräch zu kommen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

+49 69 79 53 490 - 10

Weitere Artikel