Im Interview der Frankfurter Neue Presse nahm Herr Rechtsanwalt Lentzsch am 24.11.2016 zu der Frage Stellung, inwiefern eine Brustvergrößerung eine Eignungseinschränkung zur Zulassung zum Polizeidienst darstellt. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte tags zuvor ein Urteil dazu getroffen und entschieden, dass Brustimplantate nicht generell ein Hinderungsgrund darstellen und eine polizeiliche Tätigkeit nicht immer unmöglich machen.
Den Zeitungsausschnitt vom 04.11.2016 stellen wir Ihnen nachfolgend zum Download bereit: 24-11-2016-frankfurter-neue-presse
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LKS Rechtsanwälte, Frankfurt am Main