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Abkehrwille: wenn der Arbeitgeber nach einer Kündigung kündigt

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Der Kläger war bei der Beklagten seit dem Jahr 2016 als Teamleiter beschäftigt. Der Kläger kündigte mit Schreiben vom 22.01.2019 zum 15.04.2019. Hiermit hielt der Kläger eine längere Kündigungsfrist als die eigentliche Frist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende ein. Sein Abkehrwille war damit eindeutig. Die Beklagte kündigte daraufhin ihrerseits dem Kläger mit Schreiben vom 31.01.2019 zum 28.02.2019. Das Arbeitsgericht Siegburg hatte darüber zu entscheiden, ob eine Kündigung wegen des Abkehrwillens wirksam ist.

Eine Nachkündigung durch den Arbeitgeber ist nicht immer wirksam

Dass das so einfach geht, sahen die Richter anders und kamen zu dem Rechtssatz: Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung mit längerer Kündigungsfrist aus, reicht der darin liegende Abkehrwillen nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist aus. Die durch den Kläger erhobene Kündigungsschutzklage war erfolgreich. Das Arbeitsverhältnis endete erst mit Ablauf der von ihm in der Kündigung eingehaltenen längeren Kündigungsfrist.

Rechtfertigende Gründe für die Nachkündigung des Arbeitnehmers waren nicht erkennbar

Das Arbeitsgericht Siegburg sah keine rechtfertigenden Gründe für die Nachkündigung des Arbeitgebers. Insbesondere keinen Abkehrwillen durch die ausgesprochene Kündigung des Arbeitnehmers. Zwar könne der Abkehrwille eines Arbeitnehmers in Ausnahmefällen eine betriebsbedingte Kündigung rechtfertigen. Dies aber nur dann, wenn es Probleme mit der Nachbesetzung der Stelle gibt und der Arbeitgeber eine sonst schwer zu findende Ersatzkraft gerade greifbar hat. Nach Auffassung der Richter war der Arbeitgeber im vorliegenden Fall nicht darauf angewiesen, die Stelle des Klägers durch Suche eines schwierig zu findenden Arbeitnehmers auf dem Arbeitsmarkt neu zu besetzen, sondern konnte auf eine bereits beschäftigte Mitarbeiterin zurückgreifen.

Urteil des Arbeitsgericht Siegburg vom 17.07.2019, Az.: 3 Ca 500/19 (Pressemitteilung)

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